Schutz vor illegalen Lohnpraktiken - Kampf gegen
Betrug beim Kindergeld
Schutz vor illegalen Lohnpraktiken - Kampf gegen
Betrug beim Kindergeld
7. Juni 2019 - Berlin
7. Juni 2019 - Berlin
07.06.2019
Eckhard Pols MdB: Besserer Schutz vor illegalen Lohnpraktiken
Auch der Kampf gegen Betrug beim Kindergeld wird verstärkt
Berlin Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche ein Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen, mit dem die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter verbessert werden. Arbeitnehmer werden dadurch in Zukunft noch effektiver gegen illegale Lohnpraktiken, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geschützt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Lüchow-Dannenberg/Lüneburg, Eckhard Pols, erklärt dazu:
„Diese Formen der Kriminalität sind in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden und werden oft international betrieben. Die FKS kann jetzt in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug einer illegalen Beschäftigung tätig werden – zum Beispiel direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Dies schützt die Arbeitnehmer und sichert einen fairen Wettbewerb. Die FKS wird gleichzeitig personell erheblich gestärkt.“
Das Gesetz schaffe außerdem eine bessere Grundlage für den Kampf gegen den Missbrauch beim Bezug von Kindergeld. „Hier geht es um Fälle, in denen mit gefälschten Dokumenten und Scheinarbeitsverträgen Kindergeld erschlichen wird“, so Pols weiter. „Die Familienkassen erhalten nunmehr ein eigenes Prüfungsrecht für die Freizügigkeitsberechtigung und können die Zahlungen bereits bei einem Betrugsverdacht einstellen. Zudem haben fortan neu zugezogene Unionsbürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Diese Maßnahmen setzen ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhindern Anreize, nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen.